Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Winterthur-Andelfingen erfüllt alle Aufgaben des Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes. Sie ersetzt die bisherige Vormundschaftsbehörde in der Gemeinde und erfüllt ihre Aufgaben im Rahmen der ab 1. Januar 2013 geltenden eidg. Gesetzgebung (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht).
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