
Unterschutzstellung Unterdorf 2 und 4 sowie Oberdorf 1
Schutzanordnung / Schutzverfügung nach § 205 lit. c PBG, Dättlikon
Angaben zur Meldung:
Gebäude Nr. 71 (im Inventar der kommunalen Natur- und Heimatschutzobjekte, Inventar Nr. 39), Grundstück Nr. 821, Unterdorf 2 und 4 sowie Oberdorf 1 in 8421 Dättlikon (Kernzone KI) Unterschutzstellung.
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 28. Januar 2025 den verwaltungsrechtlichen Vertrag genehmigt, mit dem das Gebäude Nr. 71 auf dem Grundstück Nr. 821, Unterdorf 2 und 4 sowie Oberdorf 1, in Dättlikon unter Schutz gestellt wird (§ 205 lit. d PBG).
Einsichtnahme:
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung (Grundeigentümer) bzw. der Publikation angerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Dem Lauf der Rekursfrist und allfälligen Rechtsmitteln gegen diesen Beschluss kommt von Gesetzes wegen keiner aufschiebenden Wirkung zu. Die Unterlagen können während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung (Kirchgasse 1, 8421 Dättlikon) während den ordentlichen Schalter-Öffnungszeiten eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 06.04.2025
Kontaktstelle:
Gemeinde Dättlikon
Kirchgasse 1
8421 Dättlikon