Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte koordinierte Baubewilligungsverfahren ab, von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zum Versand der Baubewilligung. Der Hochbauvorstand steht Ihnen für die Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit einem möglichen Bauvorhaben zur Verfügung.

Die Baugesuchsformulare, sowie weitere für die Gesuchseingabe notwendigen Formulare, können Sie über www.baugesuche.zh.ch oder direkt ab unseren Websites herunterladen und als PDF-Datei ausdrucken. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir Ihnen gerne Auskunft.

Bauausschreibung / Einsprachen / Rekurs
Gestützt auf die Bauausschreibung der Gemeinde (im Landboten und dem Amtsblatt) können Personen, welche Ansprüche aus dem Planungs- und Baugesetz wahrnehmen wollen, innert 20 Tagen vom Publikationsdatum an schriftlich beim Gemeinderat Dättlikon den Baurechtsentscheid verlangen. Kosten Fr. 60.--. Gegen den Baurechtsentscheid kann innert 30 Tagen Rekurs eingereicht werden (in der Regel an das Baurekursgericht des Kantons Zürich). Wer den Baurechtsentscheid nicht verlangt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die im Rekursfall unterliegende Partei hat die Kosten zu tragen.

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