Beglaubigungen
Das Gemeindeammannamt beglaubigt insbesondere Unterschriften, Handzeichen, Abschriften und Auszüge. Für die Beglaubigung einer Unterschrift muss der Gesuchsteller persönlich vorbeikommen und sich durch einen amtlichen Ausweis ausweisen (Reisepass oder Identitätskarte).
Wir empfehlen Ihnen, die Anwesenheit der Urkundsperson vorgängig telefonisch abzusprechen.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungskreis Seuzach | 052 320 40 80 | betreibungsamt@seuzach.ch |