Wer in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf Prämien­verbilligung. Ab 2021 gelten im Kanton Zürich neue Regelungen (siehe Dokument).

Kurz erklärt

Die individuelle Prämien­verbilligung ist ein finanzieller Beitrag an die Prämie für die obligatorische Kranken­versicherung. Damit werden Personen und Haushalte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen entlastet. Massgebend sind das Einkommen, das Vermögen, der Zivilstand und die Anzahl Kinder. Wer Prämien­verbilligung erhält, ist kantonal geregelt.

Der Online-Rechner für den Kanton Zürich gibt Auskunft, wer Anspruch auf Prämienverbilligung hat.

https://svazurich.ch/unsere-produkte/weitere-produkte/praemienverbilligung/praemienverbilligung/sinn-und-zweck.html

Zugehörige Objekte

Name
ipv_flyer_2021.pdf (PDF, 139.43 kB) Download 0 ipv_flyer_2021.pdf