Wir sind, gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallwirtschaft, für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Unser Motto ist: Vermeiden, vermindern, verwerten.

Der übliche Haus- und Gewerbekehricht und das Sperrgut wird jeden Dienstag eingesammelt und abgeführt. Bitte stellen Sie den Abfall ausschliesslich in mit entsprechenden Kehrichtmarken versehenen Kehrichtsäcken, welche in den Einkaufsläden der Region erhältlich sind, bereit. Nur so entrichten sie ordnungsgemäss die Kehrichtgebühr. Fehlbaren müssen wir leider neben der Entsorgungsgebühr eine Umtriebsentschädigung auferlegen. Im Wiederholungsfall erfolgt eine Verzeigung an den Statthalter.

Für Abfälle und Altstoffe, die nicht in den Kehricht gehören, stehen unserer Einwohnerschaft die Abfallsammelstellen beim bzw. im Werkgebäude Ausserdorf und in der Blumetshalde zur Verfügung. Die näheren Angaben wollen Sie bitte dem Abfallkalender, welcher jährlich jeder Haushaltung zugestellt wird, entnehmen.

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