Waffenerwerbsscheine
Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch kann bei uns bezogen und ausgefüllt mit folgenden Beilagen eingereicht werden: - Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als drei Monate - Kopie eines amtlichen Ausweises - Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt
Preis
Zugehörige Objekte
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Schusswaffen_-_Sicherheitstipps.pdf (PDF, 713.45 kB) | Download | 0 | Schusswaffen_-_Sicherheitstipps.pdf |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 052 304 44 84 | kanzlei@daettlikon.ch |