Alimentenhilfe
Die Bevorschussung erfolgt bis zu einem durch Verordnung festgelegten Höchstbetrag unter Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen des Kindes sowie des nicht verpflichteten Elternteils. Über die Bevorschussung entscheidet die Vormundschaftsbehörde.
Für Abklärung und Vollzug der Bevorschussung wenden Sie sich bitte an das Amt für Jugend und Berufsberatung, St. Gallerstrasse 42, 8400 Winterthur
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Jugend und Berufsberatung | 052 266 90 90 | ajb.winterthur@ajb.zh.ch |