Ab 1. April 2003 muss neu der Gesuchsteller bei erstmaliger Einreichung des Gesuches um Erteilung eines Lernfahr- oder Führerausweises bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde oder beim Strassenverkehrsamt mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Gesuch persönlich vorsprechen und einen gültigen Identitätsnachweis mit Foto (Identitätskarte oder Reisepass) vorlegen.

Die Einwohnerkontrolle bzw. das Strassenverkehrsamt prüft und bestätigt die Identität und das Foto des Gesuchstellers. Die Einwohnerkontrolle leitet das Formular direkt an das Strassenverkehrsamt weiter.

Gesamtkosten Lernfahrausweis bei Einreichung bei der Gemeinde Fr. 20.--,
bei Einreichung beim Strassenverkehrsamt Fr. 15.--.

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