Prämienverbilligung (IPV)
Wer in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf Prämienverbilligung. Ab 2021 gelten im Kanton Zürich neue Regelungen (siehe Dokument).
Kurz erklärt
Die individuelle Prämienverbilligung ist ein finanzieller Beitrag an die Prämie für die obligatorische Krankenversicherung. Damit werden Personen und Haushalte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen entlastet. Massgebend sind das Einkommen, das Vermögen, der Zivilstand und die Anzahl Kinder. Wer Prämienverbilligung erhält, ist kantonal geregelt.
Der Online-Rechner für den Kanton Zürich gibt Auskunft, wer Anspruch auf Prämienverbilligung hat.
Zugehörige Objekte
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