Abmeldung / Wegzug
Sie möchten einen Wegzug/Abmeldung aus Dättlikon melden? Die Meldefrist beträgt gemäss kantonalem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) 14 Tage.
Umziehen leicht gemacht
Mit dem Online-Dienst eUmzugZH auf ZHservices können Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich bei einem Umzug die Meldepflicht (Abmeldung und Anmeldung) gegenüber den Einwohnerdiensten in einem Schritt gemeindeübergreifend elektronisch erledigen. Die Verarbeitung bei den kommunalen Einwohnerdiensten sowie die Weiterleitung der Meldung erfolgt zwischen den Gemeinden vollständig elektronisch, gestützt auf nationale Meldestandards (eCH-0093 und weitere). Gemeinden und der Kanton Zürich unterstützen die meldepflichtige Bevölkerung bei den Meldeprozessen Wegzug/Zuzug, Umzug innerhalb der Gemeinde, Wegzug in einen anderen Kanton sowie Zuzug in den Kanton Zürich in einem einfachen verständlichen elektronischen Angebot als Alternative zum Schaltergang. Die bestehende und bewährte E-Government Infrastruktur des Kantons Zürich "ZHservices" stellt dabei die dafür notwendigen zentralen Transaktionsfunktionen sicher.
Zu-, Um- und Wegzüge
Die Voraussetzungen für Ihre Online-Meldung finden Sie im unten stehenden Link.
Wegzug ins Ausland
Bitte melden Sie sich persönlich auf der Einwohnerkontrolle.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 052 304 44 87 | steuern@daettlikon.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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